Was wusste das KikaLeiner Management wirklich?

Begonnen von Richie Rich, 16.12.2024 | 23:03

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Richie Rich

Kurz nach der Hochwasserkatastrophe im September 2024 kam das Möbelhaus mit großspuriger 'Unwetter-Soforthilfe' daher. Dachten wohl, dann sitzt die Brieftasche der Leute locker, wenn sie die Hilfsgelder bekommen.
Haben ja etliche so gemacht: 20.000 angezahlt, mgl. auch noch in Bar und ohne Sicherheitsklausel.

Dann noch die Sache mit hochpreisigen Planungsküchen, den 'Single-' und 'Pärchen-Wohnungen', der 'Moneten-Retter' mit 60(!) Raten usw.
Alles entweder teuer und/oder mit langer Bindung.

:o Aber Papa (= RA) meint, das wäre rechtens, man darf lt. Insolvenzrecht bis zu 60 Tage nach Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit alles versuchen um noch an Mittel zu kommen, sich zu sanieren. Man darf also Anzahlungen verlangen, auch wenn man weiß das man bald untergeht.

Also wenn die Anzahlung bar und ohne Absicherung geleistet wurde, ist die vom KikaLeiner 'Moneten-Retter' gefressen. Kann man nur hoffen, im Zuge des Verfahrens ein paar Prozent zurückzubekommen.

Ok, das würde auch ins Forum 'alles was Recht ist' passen.
Ja, ist heikel und ich verstehe, wenn ihr das wieder löscht. Andererseits ist da noch dieses 'Zeit im Blick', über die man hier auch reden kann und die würde das sicher auch interessieren.
Lieber reich und schön als ...

DigiTimer

In der Tat eine heikle Sache.
Aber vieles davon lässt sich per archive.org beweisen. Und "Papa's" Expertise stimmt auch, wie unsere Rechtsberatung meinte.

Dennoch: Wir machen für alle Betroffenen die Unschuldsvermutung für alle Aussagen geltend.
mfg. Digi Timer

dori

Abgesichert von sogenannten Rechtsstaat, wer ist da der Beschuldigte?

Richie Rich

Zitat von: dori am 17.12.2024 | 17:27Rechtsstaat
Der Rechtsstaat sieht zumindest max. 20 % vor, die man als Gläubiger aus solchen Fällen noch retten kann. Ohne diese Regel würden die Pleitiers mit 100 % abhauen.

Aber nicht allen gescheiterten Unternehmern kann man mindestens fahrlässigen Umgang mit den Ressourcen vorwerfen, im Gegenteil.
Diese 20 % sind zwar nur der 'Tropfen am heißen Stein'; Aber andererseits sind selbst diese für manche Unternehmer nicht immer aufzubringen.

Kenne einen Fall, wo die damaligen Jungunternehmer an unvorhersehbaren Entwicklungen scheitern mussten und bei einigen Gläubigern einiges offen hatten. Klar auch bei der Hausbank, dort sogar das meiste. Die 20 % Quote konnten sie nicht aufbringen und fast wäre das Verfahren mangels Vermögen abgewiesen worden. (was dann bedeutet, dass die von allen Gläubigern weiter auf 100 % geklagt werden können.)
Die Leute setzten alles auf eine Karte und suchten bei der Hausbank um eine Finanzierung der Quote an und boten der Bank an, dass sie den Betrag eben dann auch für die Berechnung der Quote heranziehen können. Und dieses tollkühne Manöver gelang!

Zitat von: dori am 17.12.2024 | 17:27Beschuldigte
In meinem Post beschuldige ich niemanden, sondern frage mich, inwieweit das KikaLeiner Management hier zumindest fahrlässig handelte und den Insolvenz-Paragrafen bis zum Anschlag ausnützte.
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